Die Wiesenstraße29 eG bewirtschaftet und entwickelt seit 2009 das gleichnamige Atelierhaus. Ziel der 2008 gegründeten Genossenschaft ist die Förderung der Bildenden Kunst und des internationalen Künstleraustauschs durch kostengünstige, langfristig gesicherte, professionelle Arbeitsräume.
33 % der Gesamtfläche sind an die Atelierprogramme gemeinnütziger Kulturinstitute vermietet (Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD e.V.), die Kantone Genf, Freiburg, Basel, Zürich, Wallis und der Zentralschweiz); auf 57 % arbeiten selbständige Bildende Künstler; die übrige Fläche wird von gemeinnützigen sozialen Projekten und Selbständigen genutzt.
Projekte: 1
Mitglieder/Genossen: 4
Gewerbeeinheiten: 31
Arbeitsplätze: 56
Gemeinschaftsräume: 0
1956-57 errichtet Architekt Otto Block das heute denkmalgeschützte Industriegebäude Wiesenstraße 29 für den Druckmaschinenhersteller Rotaprint. Es besteht aus einem sechsgeschossigen Hauptgebäude mit angebauten Montagehallen. Mit dem Konkurs von Rotaprint fällt das Grundstück an das Land Berlin, welches ab 1991 Arbeitsräume an Künstler und gemeinnützige Projekte zur Zwischennutzung vermietet.
Ab 2000 bemühen sich ansässige Künstler gemeinsam mit dem Bezirk Mitte und der Senatsverwaltung für Kultur um die langfristige Sicherung der kulturellen und sozialen Nutzung im ehemaligen Rotaprint-Block, unterstützt von allen namhaften Institutionen aus dem Bereich der Bildenden Kunst in Berlin. Im Abgeordnetenhaus wird die Wiesenstraße 29 exemplarisch für das gesamte Projekt in den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Kultur sowie im Petitionssauschuss befürwortend verhandelt. Der damalige Finanzsenator will allerdings einen Paketverkauf bzw. ein offenes Bieterverfahren durchsetzen.
Nach einem offenen Bieterverfahren kann die von den Künstlern angesprochene Schweizer Stiftung Edith Maryon in letzter Minute das Grundstück per Direktvergabe im Jahr 2009 zum Höchstgebot erwerben und einen 99 Jahre laufenden Erbbaurechtsvertrag mit der Wiesenstraße29 eG schließen. Die Gentrifizierung und Umwandlung des Baudenkmals ist nachhaltig abgewendet.
Wegen der Altlastensituation muss die Instandsetzung des von den Vorbesitzern jahrzehntelang vorwiegend verschleißend bewirtschafteten Baudenkmals über private Kredite finanziert werden. Der Gebäudekomplex wird bei laufendem Betrieb in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz schrittweise ertüchtigt. Kein Mieter muss seine Arbeitsräume aufgeben.